Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Lieferungen und Leistungen der
Cloud Contor GmbH
Airport Center (Haus C)
Flughafenstraße 52a
22335 Hamburg
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1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäfts-bedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der CLOUD CONTOR GmbH – nachstehend Auftragnehmer genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber genannt.
2. Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag mit dem Auftragnehmer kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftrags oder des Auftragsangebots auf dem Postweg, per Fax oder per E-Mail zustande.
Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im Dienstleistungs-vertrag beschrieben.
3. Rücktritt
Der Auftragnehmer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftragnehmer infolge einer von ihm nicht zu vertretenden Nicht-belieferung durch einen Vorlieferanten nicht lieferfähig ist, obwohl der Auftragnehmer alle zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, die Zuliefergegenstände zu beschaffen. Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Auftraggebers wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, wenn der Auftragnehmer die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat und es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt.
4. Lieferungen und Leistungen
Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich das Recht auf Teillieferungen und –leistungen und deren Inrechnungstellung vor, wenn dies unter Berücksichtigung der Interessen des Auftragnehmers für den Auftraggeber zumutbar ist.
Liefertermine oder –fristen sind unverbindlich, soweit der Auftragnehmer sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesagt hat. Die Einhaltung der Liefer- bzw. Leistungsverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus.
Der Auftragnehmer ist grundsätzlich dazu berechtigt, für die Erbringung seiner eigenen Leistungsverpflichtungen auf externe Res-sourcen zurückzugreifen.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer bei der Erfüllung seiner vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informa-tionen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers dies erfordern. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.
Der Auftraggeber stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.
Sofern sich der Auftraggeber verpflichtet hat, dem Auftragnehmer im Rahmen der Vertrags-durchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Auftraggeber diese dem Dienstleiter umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Auftraggeber überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Auftraggeber die hierfür anfallenden Kosten. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.
Mitwirkungshandlungen nimmt der Auftraggeber auf seine Kosten vor.
6. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind 7 Tage nach Ausstellung ohne Abzug fällig. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist kommt der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
Die Aufrechnung mit anderen als unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen sowie die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückhaltungsrechten gegen Kaufpreisforderungen bedürfen der Zustimmung des Auftragnehmers.
Bei Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsrückstand, können vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für weitere Lieferungen Vorauszahlungen verlangt sowie ggf. eingeräumte Zahlungsziele widerrufen werden.
7. Verschwiegenheit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der Dauer des Dienstverhältnisses und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Auftragnehmer in demselben Umfang.
Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
9. Datenspeicherung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Auftraggeber, gleich ob diese vom Auftraggeber selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
10. Nebenabreden, Vertragsänderungen und -ergänzungen, Schriftformerfordernis
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Diese Schriftformbestimmung kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.
11. Gerichtsstand, Rechtswahl, Vertragssprache
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlands-kunden und Auslandskunden gleichermaßen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Lei-stungen und Auseinandersetzungen ist aus-schließlich der Sitz des Auftragnehmers.
Die Vertragssprache ist Deutsch.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
Hamburg, im Januar 2019